Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fa. IbS Seppke, Unter der Röte 21;
D-35247 Kirchhain
1. Allgemeine Gültigkeit
Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten gemäß §310 BGB für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen von IbS Seppke. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebot / Vertragsschluss
Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind die von uns mündlich oder schriftlich erteilten Angebote lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kauf- bzw. Bestellangeboten anzusehen. Bestellungen, die auf Grund von uns erteilten Angebotes bei uns eingehen, werden rechtsverbindlich, wenn sie nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Bestellung von uns abgelehnt werden. Erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages oder die Ausführung der Leistung kommt der Vertrag zustande. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. An die zum Angebot gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behält sich IbS Seppke Eigentums- und Urheberrechte vor. Die gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Werk Kirchhain, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstigen Versandspesen, Ausfuhrsteuern oder abgaben, Versicherung und Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mwst ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Lieferung und Gefahrtragung
Die von uns genannten Liefertermine- und fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen individueller Zeitvereinbarungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang jederzeit berechtigt, wobei jede Teillieferung als selbständiges Geschäft gilt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind von uns nicht zu vertreten. Höhere Gewalt sowie Arbeitskämpfe befreien uns und den Besteller für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den jeweiligen Leistungspflichten. Im Falle des Lieferverzugs ist der Besteller unter den Voraussetzungen des §323 BGB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug nicht zu vertreten. Sofern wir den Lieferverzug nicht zu vertreten haben, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht erst dann zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr als 10 Wochen überschritten ist. Sofern die Herstellung der Ware durch höhere Gewalt bzw. einen Arbeitskampf nicht zumutbar ist, werden wir von unserer Leistungsverpflichtung befreit und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren Transportmitteln erfolgt. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, sind wir berechtigt, die Transportmittel und wege selbst zu bestimmen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat.
Sofern es der Besteller wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der Fa. IbS Seppke nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte uns gegenüber bestehende Restschuld des Bestellers auch aus anderen Bestellungen, Verträgen oder sonstigen Verpflichtungen fällig zu stellen, Sicherheitsleistungen zu verlangen und / oder weitere Lieferungen von bestellten Waren zu verweigern.
6. Eigentumsrecht
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die aus jedem Rechtsgrund aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller gegen diesen jetzt oder künftig zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen bzw. vom Besteller herauszuverlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.
Der Besteller ist nicht zur Verpfändung oder sicherungsweisen Übereignung der Ware berechtigt. Zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware ist er nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller IbS Seppke unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. Mängelrügen, Gewährleistungen und Haftung
Für Mängel der Lieferungen haften wir gemäß §§ 377,378 HGB und §434 BGB nur, wenn sie vom Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, unter Angabe von Gründen, erhoben werden. Die Gewährleistungspflicht setzt eine einwandfreie Montierung unserer gelieferten Ware unter genauer Beachtung der Anweisungen eines anerkannten Technikers voraus. Der Besteller ist verpflichtet, die beanstandete Ware uns zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
Soweit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges ein Sachmangel der gelieferten Ware vorliegt, kann der Besteller Nacherfüllung von uns verlangen. Die Nacherfüllung besteht nach unserer Wahl in einer Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung (Bearbeitung oder Veränderung der Ware oder von nicht durch IbS Seppke genehmigte Teile durch den Besteller), mangelhafte Pflege oder Wartung oder sonstige Fahrlässigkeit des Bestellers oder seines Personals beruht. Für Schäden durch gebrauchsbedingter Abnutzung dem Verschleiß unterliegender Teile (z.B. Kugellager, Dichtungen, Ventilnadeln und andere hochbeanspruchte Bauteile), extrem hoher Beanspruchung, mangelnde Wartungen, Gewalt, Nichtbeachten der Betriebsanleitungen, falsche und unsachgemäße Bedienung und Benutzung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter Einbau, unsachgemäße Änderungen oder aufgrund äußerer von uns nicht zu vertretender Einflüsse übernehmen wir keine Haftung. Im Falle der berechtigten Mängelbeseitigung übernimmt IbS Seppke die Kosten der Ersatzware sowie die erforderlichen Aufwendungen, die zur Beseitigung des Mangels notwendig sind (z.B. Transport- und Materialkosten, Kosten des Ein- und Ausbaues), sofern sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung des Liefergegenstandes beim Besteller. Durch die Beseitigung oder Nachbesserung anerkannter Mängel wird die Verjährungsfrist nicht verlängert.
Liegt keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten vor, werden Schadensersatzansprüche des Bestellers soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. IbS Seppke haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn:
haftet.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gehaftet wird, ist unser Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Gerichtsstand/Erfüllungsort/anwendbares Recht
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für unsere Lieferungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Kauf von Waren.
Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.